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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


1. Allgemeines

1.1 Für sämtliche von der 01072 GmbH, Bahnstrasse 25, 63225 Langen, Telefonnummer: 0800-5 89 12 28, Faxnummer: 0180-2 00 20 03, Webseite: www.01072.eu, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 77882, nachfolgend „01072“, im Wege des offenen Call-by-Call (Betreiberauswahl im Einzelwahlverfahren) unter der Betreiberkennzahl 01072 erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Abweichende AGB des Kunden gelten nicht; sie finden auch dann keine Anwendung, wenn die 01072 nicht ausdrücklich widerspricht oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen.

1.2 Die 01072 wird den Kunden über Änderungen der AGB im Sinne dieser Regelung im Call-by-Call-Verfahren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen unterrichten, d. h. durch Veröffentlichung der Änderungen im Amtsblatt der Bundesnetzagentur sowie Bereithalten der Änderungen in den Geschäftsräumen der 01072. Soweit Änderungen bei Serviceleistungen im registrierten Bereich mit dem Kunden unmittelbar zu vereinbaren sind, wird die 01072 den Kunden über diese Änderungen schriftlich unterrichten. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 6 Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen schriftlich kündigen. Kündigt der Kunde nicht bzw. nicht fristgerecht, gelten die Änderungen mit dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens als durch den Kunden genehmigt. Auf die Folge der nicht fristgerecht ausgesprochenen Kündigung wird die 01072 in der Änderungsmitteilung hinweisen.

1.3 Das Leistungsangebot der 01072 richtet sich ausschließlich an Kunden in Deutschland. Die Leistungen der 01072 dürfen nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden, sofern nicht schriftlich eine ausdrückliche abweichende Vereinbarung mit der 01072 getroffen wurde.

1.4 Die Vertragssprache ist Deutsch.


2. Dienstleistung, Vertragsabschluss

2.1 Die 01072 bietet Telekommunikationsdienstleistungen für Sprachkommunikation an. Es handelt sich um Dienstleistungen für die Sprachkommunikation im offenen Call-by- Call-Verfahren (Vorwahl der Netzkennziffer 01072). Die 01072 bietet Call-by-Call- Telekommunikationsdienstleistungen nur solchen Kunden an, die bei 01072 nicht als Pre-Selection-Kunden (Kunden mit einer Betreibervorauswahl) registriert sind. Kunden, die als Pre-Selection-Kunden bei der 01072 registriert sind und den Call-by-Call-Dienst der 01072 durch Vorwählen der 01072 nutzen, werden nach den jeweils vereinbarten Pre-Selection- Tarifen abgerechnet. Angebote der 01072 sind immer freibleibend. Die 01072 ist nicht verpflichtet, den Auftrag des Kunden anzunehmen.

2.2 Das Vertragsverhältnis entsteht bei Call-by-Call-Diensten mit dem Zustandekommen der jeweiligen Verbindung und endet unmittelbar mit dem Ende der Verbindung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Dauerschuldverhältnis oder eine Verpflichtung zum Abschluss von Folgeverträgen werden nicht begründet.

2.3 Das Vertragsverhältnis kommt zwischen der 01072 und dem Anschlussinhaber, von dessen Anschluss ausgehend die Call-by-Call-Dienste genutzt werden, zustande, soweit der Anschlussinhaber die Nutzung selbst getätigt hat oder dies einem Dritten gestattet hat. Entgelte, die durch eine unbefugte Nutzung durch Dritte entstehen, hat der Anschlussinhaber zu entrichten, soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat. Der Anschlussinhaber hat in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen, üblichen und ihm zumutbaren Sicherungsmaßnahmen gegen eine unbefugte oder missbräuchliche Nutzung seines Telefonanschlusses durch Dritte zu treffen. Ihm obliegt innerhalb seines Verantwortungsbereichs der Nachweis, dass er eine unbefugte oder missbräuchliche Nutzung durch Dritte nicht zu vertreten hat.

2.4 Der Kunde erklärt sich widerruflich damit einverstanden, dass die 01072 den mit ihr zusammen arbeitenden Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften Daten über Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrages übermittelt und bei ihnen Auskünfte über den Kunden eingeholt werden können. Die 01072 kann den Unternehmen auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden. Die Unternehmen speichern diese Daten, um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden oder zur Anschrift des Kunden zum Zwecke der Schuldnerermittlung geben zu können. Auf Anfrage benennt die 01072 dem Kunden die Anschriften dieser Unternehmen, die dem Kunden Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten erteilen.

2.6 Die Verpflichtung der 01072, die vereinbarten Telekommunikationsdienstleistungen zu erbringen, wird durch die Verfügbarkeit etwaiger Vorleistungen Dritter beschränkt. Vorleistung in dem genannten Sinne ist insbesondere die Bereitstellung von Übertragungswegen (Netzverfügbarkeit) der an der jeweiligen Verbindung beteiligten Netzbetreiber. Die 01072 behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Telekommunikationsdienstleistungen bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen sowie bei Störungen und/oder Wartungen wegen technischer Änderungen an den Anlagen der Betreiber vor.

2.7 Sofern die 01072 Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, wird 01072 für die Dauer der Unterbrechung oder Beschränkung von der Leistungsverpflichtung frei. Als höhere Gewalt in dem vorstehenden Sinne gilt auch die Leistungsverhinderung infolge von Krieg, inneren Unruhen, Streik und Aussperrung. Dies gilt auch bei Fällen höherer Gewalt in Betrieben, die Vorleistungen im Sinne der Ziffer 2.6 dieser AGB zu erbringen haben.


3. Entgelte

Die Entgelte für die Call-by-Call-Dienstleistung werden dem Kunden vor dem Beginn der Entgeltpflichtigkeit der Verbindung kostenfrei angesagt und finden auf das gesamte Telefongespräch Anwendung. Während des Telefongesprächs stattfindende Tarifänderungen finden auf laufende Telefongespräche keine Anwendung. Für die Abrechnung maßgeblich ist der vor der Entgeltpflichtigkeit angesagte Preis pro Minute. Soweit durch Tarifansage und Preisliste nichts anderes festgelegt ist, gilt eine Minutentaktung. Eine gültige Preisliste kann unter www.01072.eu eingesehen werden.


4. Kundenservice

Der Kunde hat die Möglichkeit, sich bei Fragen oder sonstigen Anliegen sowie Beschwerden an den Kundenservice der 01072 zu wenden. Dieser steht dem Kunden unter der Telefonnummer 0800-5 89 12 28, Faxnummer: 0180-2 00 20 03, E-Mail-Adresse: sowie der Postadresse Bahnstrasse 25, 63225 Langen zur Verfügung.


5. Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde versichert, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der 01072 volljährig ist oder das Einverständnis des Erziehungsberechtigten vorliegt.

5.2 Der Kunde wird die von der 01072 erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen nur nach Maßgabe des geltenden Rechts nutzen. Er wird ausschließlich fernmelde- und telekommunikationsrechtlich zugelassene Endeinrichtungen betreiben.


6. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

6.1 Die Rechnungsstellung erfolgt im offenen Call-by-Call-Service über den Anschlussnetzbetreiber des Kunden, beispielhaft die Telekom Deutschland GmbH.

6.2 Der Kunde ist zur Zahlung der von 01072 in Rechnung gestellten Beträge verpflichtet, die sich nach Maßgabe der Preisansage vor Gesprächsbeginn, der Gesprächsdauer und Taktung ergeben. Die Mehrwertsteuer wird durch die 01072 in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Höhe in Ansatz gebracht. Die von der 01072 in Rechnung gestellten Beträge werden mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Der Kunde gerät mit dem 11. Tag nach Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Im Falle des Verzuges ist die 01072 berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt 01072 vorbehalten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens nachzuweisen.

6.3 Der Kunde erklärt seine Einwilligung, dass eine seinem Anschlussnetzbetreiber erteilte Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren auch hinsichtlich der Entgeltforderung der 01072 gilt und diese durch den jeweiligen Anschlussnetzbetreiber mit eingezogen werden kann.

6.4 Sofern der Teilnehmernetzbetreiber des Kunden die Rechnung stellt, werden die an die 01072 zu zahlenden Entgelte auf der Rechnung als Verbindungen über andere Anbieter, hier die 01072, aufgeführt. Die Zahlung an den Rechnungsersteller hat befreiende Wirkung auch gegenüber der 01072. Nach erfolglosem Forderungseinzug durch den Rechnungssteller übermittelt dieser zum Zwecke der Durchsetzung der Forderungen gegenüber ihren Kunden die erforderlichen Bestandsdaten an die 01072, die das Mahn- und Inkassoverfahren selbst übernimmt. Die 01072 ist berechtigt für das Mahn- und Inkassoverfahren ein externes Inkassounternehmen als Dienstleister zu beauftragen.

6.5 Etwaige Einwendungen des Kunden gegen die Rechnungen der 01072 sind innerhalb von 8 Wochen nach Rechnungsdatum schriftlich gegenüber der 01072 zu erheben. Sofern der Kunde eine rechtzeitige Einwendung unterlässt, gilt dies als Genehmigung des Rechnungsbetrages. Die 01072 wird den Kunden auf die Einwendungsfrist und die Rechtsfolgen einer unterlassenen Einwendung gesondert hinweisen. Sofern der Kunde unverschuldet die Einwendungsfrist versäumt hat, kann er Einwendungen binnen vier Wochen nach Wegfall des Hindernisses gegenüber der 01072 mitteilen. Dem Kunden obliegt der Nachweis für das mangelnde Verschulden. Sofern die 01072 aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder ausdrücklicher Weisung des Kunden Verbindungsdaten zum Zeitpunkt der Erhebung der Einwendung gelöscht hat, trifft die 01072 keine Nachweispflicht für die Richtigkeit der Entgeltrechnung.


7. Einzelverbindungsnachweis

Der Kunde erhält von seinem Anschlussnetzbetreiber unentgeltlich einen Einzelverbindungsnachweis, wenn er dies vor dem maßgeblichen Zeitpunkt beantragt hat. In diesem Fall werden auch die Call-by-Call-Verbindungen, die über 01072 geführt wurden, in dem Einzelverbindungsnachweis aufgeführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht hinsichtlich eines Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber dem Anschlussnetzbetreiber ausüben.


8. Aufrechnung

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Forderungen der 01072 aufgrund erbrachter Telekommunikationsdienstleistungen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


9. Einbeziehung Dritter in die Vertragsbeziehung

Dem Kunden ist es nicht gestattet, Dritten die Telekommunikationsdienstleistungen der 01072 gewerbsmäßig zur Verfügung zu stellen, es sei denn, 01072 hat vorher schriftlich zugestimmt.


10. Haftung

10.1 Die 01072 haftet bei etwaigen Schäden nur für den Fall, dass eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wird oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Dies gilt für sämtliche Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich aus unerlaubter Handlung. Die Haftungsbeschränkung gilt sowohl für die 01072 selbst als auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10.2 Im Falle der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der 01072, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf solche Schäden begrenzt, die typischerweise entstehen und die für die 01072 zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren, sofern die Verletzung der vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte. Ferner ist die Haftung der 01072 in diesen Fällen auf einen Betrag von maximal 12.500,00 € begrenzt.

10.3 Die Haftung für Vermögensschäden ist gemäß § 44 a TKG je Nutzer beschränkt, sofern diese nicht vorsätzlich verursacht werden. Gegenüber einer Gesamtheit von Geschädigten ist die Haftung auf 10 Mio. € je schadenverursachender Handlung begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

10.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Verbrauchers, sofern sie durch die 01072, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurden. Die Haftung der 01072 nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt ebenfalls unberührt.

10.5 Die Mängelgewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.


11. Datenschutz

11.1 Die 01072 wird zum Zwecke der Erbringung und Optimierung seiner Telekommunikationsdienstleistungen personenbezogene Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, sofern das Bundesdatenschutzgesetz sowie telekommunikationsrechtliche Bestimmungen, insbesondere das Telekommunikationsgesetz, dies erlauben oder der Kunde in eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung eingewilligt hat. Die 01072 ist berechtigt, personenbezogene Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an verbundene Partnerunternehmen weiterzuleiten, sofern berechtigte Interessen des Kunden dem nicht entgegenstehen. Die 01072 wird Verbindungsdaten des Kunden nach Maßgabe der jeweils gültigen rechtlichen Bestimmungen speichern, es sei denn, der Kunde wünscht eine abweichende Speicherung oder sofortige Löschung. Sofern Daten abweichend gespeichert werden oder auf Verlangen des Kunden unverzüglich gelöscht werden, ist die 01072 insoweit von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung frei.

11.2 Die 01072 wahrt das Fernmeldegeheimnis nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

11.3 Die 01072 wird die Verkehrsdaten für Abrechnungszwecke innerhalb der Speicherfrist von 6 Monaten ab Rechnungsversand speichern und mit Ablauf der Speicherfrist löschen, es sei denn, durch den Kunden werden Einwendungen erhoben oder der Kunde verlangt ausdrücklich die Löschung vor Erreichen der vorgenannten Frist. In diesem Fall bleiben die Daten gespeichert bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Entsprechendes gilt, wenn die Rechnung nicht beglichen wurde.

11.4 Der Kunde wird sämtliche Nutzer seines Anschlusses auf die Speicherung der Verkehrsdaten hinweisen, sofern der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis beantragt hat.

11.5 Die 01072 ist zur Beitreibung von Forderungen im Falle eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens berechtigt, die zur Forderungsrealisierung notwendigen Abrechnungsunterlagen z. B. an ein Inkassounternehmen weiterzugeben.

11.6 Die 01072 darf die erhobenen Bestands- und Verkehrsdaten verarbeiten, insbesondere an Netzbetreiber und andere Telekommunikationsdienstleister übermitteln, sofern sie zur Aufdeckung des Missbrauchs von Telekommunikationseinrichtungen und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Dienstleistungen beitragen können und tatsächliche Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen.


12. Schlichtungsverfahren

Ungeachtet der Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichte ist der Kunde gemäß § 47a TKG berechtigt, einen Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen („BNetzA“) zu stellen. Der Antrag ist an die BNetzA, Schlichtungsstelle, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn zu richten und muss mindestens folgende Angaben enthalten: Antragsteller, Antragsgegner und Antragsziel, einen Vortrag, aus dem sich die Verletzung von Pflichten des Anbieters ergibt, eine alle Tatsachen und Dokumente umfassende Darstellung, auf die der Antragsteller sein Begehren stützt, und einen Nachweis, aus dem sich der dem Antrag vorausgegangene Versuch einer Einigung ergibt.


13. Schlussbestimmungen

13.1 Die 01072 ist befugt, zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen nach diesem Vertrag Drittunternehmen zu beauftragen. Hierdurch kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. Der Kunde ist zur Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der 01072 berechtigt.

13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen der 01072 und dem Kunden ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Sitz oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder wenn sein Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die 01072 kann ihre Ansprüche darüber hinaus auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen.

13.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der 01072 und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.4 Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder wird, werden die übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.


Stand: 19.11.2014


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